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Seite 2

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN BRUSSREISEN (Stand 17.04.2007)

 

Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit IhrerBuchung anerkennen.


1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Buchung bieten Sie BRUSSREISEN als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Buchung der Reise durch den Reisenden und die Vertragsannahme durch BRUSSREISEN durch Ausstellung der Reisebestätigung zustande. Für BRUSSREISEN als Veranstalter wird der Reisevertrag dann verbindlich, wenn er Ihrem Reisebüro gegenüber bestätigt wurde. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung der Reisenden ab, so liegt der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag bei, an den BRUSSREISEN 10 Tage gebunden ist und den der Reisende durch Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages ist es erforderlich, personenbezogene Daten EDV-mäßig zu bearbeiten, zu speichern und weiterzugeben.

2. Inhalt des Reisevertrages
ausdrücklich in fremdem Namen für einzelne Reiseleistungen (z.B. Ferienhäuser,Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung von BRUSSREISEN. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen des Veranstalters, sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ändernde und ergänzende Abreden zu den im Prospektkatalog beschriebenen Leistungen, sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit BRUSSREISEN und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch das Reisebüro Bestandteil des Reisevertrages. Vermittelt BRUSSREISEN Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc.) oder Reiseprogramme fremder Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Fremden Vertragspartners des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieses Leistungserbringers stehen auf Anforderung zur Verfügung.

3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von mindestens 100 € pro Buchung oder 10% vom Reisepreis zu leisten. Reisepreise unter 100€ sind komplett alsAnzahlung fällig. Die Restzahlung wird durch Barzahlung oder durch Überweisung auf unser Konto bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Wird der Reisepreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt, besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Reise nicht mehr. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sollten wir Ihre Buchung nicht bestätigen können und nehmen Sie auch unser Ersatzangebot nicht an, so wird die bereits geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die pauschalierten Bearbeitungsgebühren betragen bei Hotels für Selbstfahrer, Fährtransporte für die 1. Person 15,00 EUR, jede weitere Person 10,00 EUR, für Kinder unter 16 Jahren fallen keine Gebühren an.

4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig werden und die von uns nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Preise nicht beeinträchtigen. BRUSSREISEN behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß liegt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BRUSSREISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem Programm von BRUSSREISEN anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber von BRUSSREISEN geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Trittder Kunde vom Reisevertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren pro Reisenden zu zahlen (Stornogebühren stehen dem Reiseveranstalter ab erfolgter Buchung zu):


• bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 20%
• ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 40%
• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reiseantritt 60% (Silvesterfahrten 95%)
• ab 6. Tag vor Reiseantritt 95%


Dem Reisenden bleibt es unbenommen, BRUSSREISEN nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung derEntschädigung im Einzelfall.
Um Stornogebühren für Sie so niedrig wie möglich zu halten, schließen Sie bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung ab, Reiseversicherungen sind auch im Falle einer Reisestornierung zu zahlen.
Die Kunden werden von BRUSSREISEN darauf hingewiesen, dass der Vertrag über die Reiserücktrittskostenversicherung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligenVersicherer besteht. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Auf Wunsch des Kunden nimmt BRUSSREISEN Umbuchungen der Reiseanmeldung vor. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reiseantritts, der Reisedauer, des Reisezielsund der Unterkunft. Eine Umbuchung wird wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durcheinen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen Mehrkosten von mindestens 13 EUR.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Rücktritt: BRUSSREISEN ist berechtigt bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

b) Kündigung: Nach Reiseantritt können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung von Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durchuns von einem Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird oder sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch Anspruch auf den Reisepreis. EventuelleMehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

a) vor Reisebeginn
BRUSSREISEN als auch der Reiseteilnehmer können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicherUmstände die Durchführung der Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen etc. In diesem Fall erhalten Sie dengesamten Reisepreis unverzüglich zurück.

b) nach Reisebeginn
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

In diesem Fall werden wir die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen. Bei Kündigung des Vertrages haben wir lediglich Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für die erbrachten Leistungen. Die durch die notwendigen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten trägt der Reiseteilnehmer.


 
artactiva.pl