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AGB
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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN BRUSSREISEN (Stand 17.04.2007)
Sehr
geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und
Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und
die Sie mit IhrerBuchung anerkennen.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit
Ihrer Buchung bieten Sie BRUSSREISEN als Reiseveranstalter den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich
erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Buchung der Reise durch den
Reisenden und die Vertragsannahme durch BRUSSREISEN durch Ausstellung
der Reisebestätigung zustande.
Für BRUSSREISEN als Veranstalter wird der Reisevertrag dann
verbindlich, wenn er Ihrem Reisebüro gegenüber bestätigt wurde. Weicht
die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung
der Reisenden ab, so liegt der Reisebestätigung ein neuer
Vertragsantrag bei, an den BRUSSREISEN 10 Tage gebunden ist und den der
Reisende durch Rückbestätigung innerhalb
dieser Frist annehmen kann. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages
ist es erforderlich, personenbezogene Daten EDV-mäßig zu bearbeiten, zu
speichern und
weiterzugeben.
2. Inhalt des Reisevertrages
ausdrücklich in fremdem Namen für einzelne Reiseleistungen (z.B.
Ferienhäuser,Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung
des Reisenden und der Buchungsbestätigung von BRUSSREISEN. Einbezogen
in den Reisevertrag sind die
Reisebedingungen des Veranstalters, sowie die Leistungsbeschreibungen
und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in
Buchung und Buchungsbestätigung
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ändernde und ergänzende
Abreden zu den im Prospektkatalog beschriebenen Leistungen, sowie zu
den Reisebedingungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit BRUSSREISEN und werden erst mit der
schriftlichen Bestätigung durch das Reisebüro Bestandteil des
Reisevertrages. Vermittelt BRUSSREISEN Hotelaufenthalte für
Selbstfahrer, Mietwagen etc.) oder Reiseprogramme fremder
Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des
Reisevertrages und dessen Inhalt
nach den jeweiligen Bedingungen des Fremden Vertragspartners des
Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieses Leistungserbringers stehen
auf Anforderung zur Verfügung.
3. Bezahlung
Bei
Vertragsabschluß ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von
mindestens 100 € pro Buchung oder 10% vom Reisepreis zu leisten.
Reisepreise unter 100€ sind komplett alsAnzahlung fällig. Die
Restzahlung wird durch Barzahlung oder durch Überweisung auf unser
Konto bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Wird der
Reisepreis zu den genannten
Zeiten nicht bezahlt, besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Reise
nicht mehr. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Sollten wir Ihre
Buchung nicht bestätigen können und nehmen Sie auch unser Ersatzangebot
nicht an, so wird die bereits geleistete Anzahlung unverzüglich
zurückerstattet. Rücktritts-, Bearbeitungs- und
Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die pauschalierten
Bearbeitungsgebühren betragen bei Hotels für Selbstfahrer,
Fährtransporte für die 1. Person 15,00 EUR, jede weitere Person
10,00 EUR, für Kinder unter 16 Jahren fallen keine Gebühren an.
4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig werden und die von uns
nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt sind, sind gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Preise nicht
beeinträchtigen. BRUSSREISEN behält sich vor, die mit der
Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu
ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß
liegt. Bei Preiserhöhungen von mehr
als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn BRUSSREISEN in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
dem Programm von BRUSSREISEN anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch
unverzüglich nach der Mitteilung
über die Preiserhöhung gegenüber von BRUSSREISEN geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Sie
können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären, Ihre Rücktrittserklärung wird an
dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Trittder Kunde vom
Reisevertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren pro Reisenden zu
zahlen (Stornogebühren stehen dem Reiseveranstalter ab erfolgter
Buchung zu):
• bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 20%
• ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 40%
• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reiseantritt 60% (Silvesterfahrten 95%)
• ab 6. Tag vor Reiseantritt 95%
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, BRUSSREISEN nachzuweisen, dass
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem
Fall erfolgt die Berechnung derEntschädigung im Einzelfall.
Um Stornogebühren für Sie so niedrig wie möglich zu halten, schließen
Sie bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung ab,
Reiseversicherungen sind auch im Falle einer Reisestornierung zu zahlen.
Die Kunden werden von BRUSSREISEN darauf hingewiesen, dass der Vertrag
über die Reiserücktrittskostenversicherung ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem jeweiligenVersicherer besteht. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Auf Wunsch des Kunden nimmt BRUSSREISEN Umbuchungen der Reiseanmeldung
vor. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reiseantritts,
der Reisedauer, des Reisezielsund der Unterkunft. Eine Umbuchung wird
wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Bis zum
Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise
durcheinen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen Mehrkosten von
mindestens 13 EUR.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a)
Rücktritt: BRUSSREISEN ist berechtigt bis 30 Tage vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurückzutreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wurde.
b) Kündigung: Nach Reiseantritt können wir
den Reisevertrag ohne Einhaltung von Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durchuns
von einem Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird oder sich jemand in
starkem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch Anspruch auf
den Reisepreis. EventuelleMehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) vor Reisebeginn
BRUSSREISEN als auch der Reiseteilnehmer können vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbarer außergewöhnlicherUmstände die Durchführung der Reise
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z.B. Krieg, Streik,
innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen etc. In diesem Fall erhalten
Sie dengesamten Reisepreis unverzüglich zurück.
b) nach Reisebeginn
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
In
diesem Fall werden wir die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen
Maßnahmen treffen. Bei Kündigung des Vertrages haben wir lediglich
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für die erbrachten Leistungen. Die
durch die notwendigen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten trägt der
Reiseteilnehmer.
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